Geschäftsgeschenke
„Schenkens Lohn ist wie die Saat, die aufgeht:
Reiche Ernte naht, wenn reichlich ausgestreut man hat.“
Walther von der Vogelweide
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft: Was man dabei beachten sollte!
Mit kleinen Aufmerksamkeiten können Sie Ihre Wertschätzung ausdrücken und Mitarbeiter; Kunden sowie Geschäftspartner positiv überraschen oder gar begeistern und die Beziehung intensivieren! Doch was sollte man dabei beachten?
1. Schenken Sie nicht minderwertig! Das Geschenk soll Ihre Wertschätzung ausdrücken
Z.B. Ein passionierter Porsche Kunde holt sich freudestrahlend im Autohaus seinen neuen Wagen ab. Als kleines Geschenk für den treuen Kunden liegt ein Schlüsselanhänger und eine Flasche Sekt im Auto. Der Kunde reagiert verschnupft. Warum? Weil das Auto Premiumqualität besitzt und entsprechend hoch ist der Preis, den der Kunde zahlt. Doch das gut gemeinte Dankeschön für den Kunden entspricht nicht der Wertigkeit. Entscheiden Sie anders und danken Sie Ihrem Kunden mit etwas Adäquatem, worüber er sich wirklich freut.
2. Das Geschenk muss zum Beschenkten passen
Zeigen Sie, dass Sie sich Gedanken darum gemacht haben. Es sollte nicht der 10. Kugelschreiber im Etui Ihres Kunden sein.
3. Das Geschenk darf gern individuell sein
Begeistern Sie den Beschenkten doch mit einem individualisierten Geschenk z.B. mit einer Magnumflasche Champagner und einem individualisierten Etikett mit dem Namen des Beschenkten.
4. Sagen Sie Danke
Nicht nur wenn man es von Ihnen erwartet und zu Feiertagen oder Jubiläen. Überraschen Sie Mitarbeiter, Kunden oder Partner mit einem kleinen Dankeschön, einfach nur so. Nichts kurbelt mehr die zwischenmenschliche Bindung und die Motivation an, wie die zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung Ihres Gegenübers.
5. Machen Sie sich das Schenken leicht
Wenig Aufwand erzielt große Wirkung. Z.B. Verschenken Sie einfach 1 Flasche Wein oder Champagner. Sie bestellen bei uns und wir versenden es für Sie, im Geschenkkarton, gern auch mit Weihnachtskarten.
6. Beachten Sie bitte die steuerliche Regelung
Unternehmer können Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner bis 35 Euro pro Person und Jahr als Betriebsausgaben absetzen, wenn das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ist das Geschenk teurer, dann sind die kompletten Ausgaben hierfür nicht abziehbar. Solange der Wert weniger als 60 Euro beträgt, ist das Geschenk für den Mitarbeiter steuerfrei.
„Champagner gibt Dir das Gefühl, dass jeder Tag ein Sonntag ist!“
Marlene Dietrich
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Schenken!
Wir helfen Ihnen bei Fragen gern weiter unter:
info@vranken-pommery-shop.de